1. Anzeigenaufträge sind innerhalb von 12 Kalender-Monaten abzuwickeln. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige.
2. Die zu einer Mehrfachschaltung vereinbarten Preisnachlässe werden nur für die innerhalb von 12 Kalender-Monaten erscheinenden Anzeigen gewährt.
3. Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Ausgaben wird keine Gewähr geleistet. Platzierungsvorschriften werden nur als Wunsch, nicht als Bedingung entgegengenommen.
4. Die Aufnahme eines Anzeigenauftrags wird nur nach einheitlichen Grundsätzen wegen des Inhalts, der Herkunft, der technischen Form oder wegen Platzmangel oder weil deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist, abgelehnt. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber mitgeteilt.
5. Der Verlag übernimmt die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige nur bei Anlieferung eines farbverbindlichen Proof seitens des Auftraggebers. Für ungeeignete oder beschädigte Unterlagen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Der Auftraggeber ist bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige zu einer Zahlungsminderung nicht berechtigt. In diesem Falle steht dem Auftraggeber nur der Abdruck einer Ersatzanzeige zu. Reklamationen müssen innerhalb zwei Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
6. Der Anzeigenauftrag wird vom Verlag bestätigt. Für die unaufgeforderte und rechtzeitige Lieferung geeigneter einwandfreier Druckunterlagen, Texte und Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich.
7. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Anzeige zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen.
8. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrags.
9. Die Rechnungsstellung erfolgt bei Auftragserteilung.
10. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von einem Prozentpunkt über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber in Höhe von 5%, sowie die Einziehungskosten berechnet.
11. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag / die Anzeigenverwaltung nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem Gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass zurück zu vergüten.
12. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für die Lieferung bestellter Druckunterlagen hat der Auftraggeber zu bezahlen.
13. Auftragsistierung oder Umstellung des ursprünglichen Auftrags sind nur nach gegenseitiger schriftlicher Vereinbarung möglich. Die Anzeigenverwaltung behält sich das Recht vor, von Aufträgen zurückzutreten.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages, soweit ein Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt.
15. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
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